Leider lässt uns das leidige Thema DSGVO und die damit verbundene Richtlinie für Webseiten-Cookies nicht los. Mit dem Urteil des EuGH vom 01. Oktober 2019 ist die bisherige Form der Einwilligung zur Verwendung von Cookies für fast alle Webseiten-Betreiber nicht mehr ausreichend. Sie laufen damit Gefahr abgemahnt oder mit empfindlichen Bußgeldern durch die Datenschutzbehörden belegt zu werden.

Webseiten-Nutzer müssen Cookies aktiv zulassen 
(Opt-In-Verfahren)

Was bedeutet das konkret für Sie?
Wenn ein User Ihre Website besucht, dürfen keine Cookies – mit Ausnahme der technisch notwendigen – gesetzt werden. Sind jedoch z.B. Google Maps, ein Webanalysetool oder ähnliche Scripte eingebunden, setzen diese Anwendungen mehrere Cookies, die dem Tracking (= Daten über das Verhalten von Benutzern sammeln) dienen. Durch das Urteil sind die bisher verwendeten Cookie-Banner wirkungslos. Hier ein Beispieltext für bisher eingeblendete Banner:

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie diese Website weiterhin nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen und weitere Einstellungen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Da beim Besuch der Seite auf dem Rechner oder Mobilgerät des Nutzers bereits die Cookies gesetzt wurden, entspricht dies dem sogenannten Opt-Out verfahren. Das bedeutet, die Cookies sind bereits gesetzt und der User kann erst im Nachhinein widersprechen. Auch entsprechende Hinweise in der Datenschutzerklärung sind hier nicht mehr ausreichend. 
Sie müssen handeln, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden!

Was ist zu tun?

Es muss gewährleistet werden, dass jeder Webseiten-Besucher erst der Verwendung von Cookies zustimmt und dann die entsprechenden Funktionen, z.B. Google Maps, Google Analytics, Matomo, YouTube Videos, etc., freigeschaltet werden. Dies ist technisch leider nicht ganz einfach umzusetzen.

Wir haben deshalb in Verbindung mit unserem Partner e-recht24 ein Tool angepasst, das genau dieses Opt-In-Verfahren für Ihre Webseite zur Verfügung stellt. Dadurch wird sichergestellt, dass keine Cookies ohne entsprechende Erlaubnis auf den Rechnern der User gespeichert werden. Sie können die Einbindung auf unserer Webseite https://www.carra.de testen.

Da jede Webseite unterschiedliche Anforderungen hat, können wir leider kein Pauschalangebot für die Einbindung des rechtskonformen Cookie-Banners anbieten. 

Wir weisen darauf hin, dass es sich bereits um eine gültige Rechtsprechung handelt und in zahlreichen Rechtsforen auf eine zügige Umsetzung gedrängt wird, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihre Webseite. Senden Sie uns dazu einfach kurz eine E-Mail an service@carra.de oder öffnen Sie ein Ticket in unserem Kundencenter unter https://www.carra.de/kundencenter .

Für Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Werbeagentur Carra



Motag, Dezember 2, 2019

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