1. Geltungsbereich Werbeagentur - Bereich Hosting Solutions
1.1 Die Werbeagentur Carra – Bereich Hosting Solustions – (im Folgenden Hoster genannt) ebringt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die angebotenen Leistungen. Diese gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Vertragspartnern in den Bereichen Hosting, Domains und Webdesign, selbst wenn sie nicht ausdrücklich nochmals vereinbart werden.
1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich schriftlich zu. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder anderweitiger Bedingungen des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
2. Leistungen der Werbeagentur Carra
2.1 Die zu erbringenden Leistungen des Hosters ergeben sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produktes bzw. der jeweiligen Dienstleistung zum Zeitpunkt der Bestellung. Zusätzliche oder anderslautende Leistungsversprechen, Zusagen oder Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn diese schriftlich durch den Hoster bestätigt wurden.
2.2 Der Hoster ist berechtigt, bestehende Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Änderung deshalb notwendig wird, um einen eventuellen Missbrauch zu verhindern. Der Hoster kann auch aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Anpassung seiner Leistungen verpflichtet sein.
2.3 Es entsteht kein Erfüllungsanspruch, wenn der Hoster Zusatzleistungen ohne die Berechnung eines Entgelts zur Verfügung stellt. Der Hoster ist berechtigt, bisher kostenlos zur Verfügung gestellte Dienste innerhalb einer angemessenen Frist einzustellen, anzupassen oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. Der Hoster wird den Kunden rechtzeitig in Schriftform (i.d.R. per E-Mail) darüber informieren.
2.4 Der Hoster ist dem Kunden gegenüber zu technischer Unterstützung (Support) nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung verpflichtet. Weitere, darüberhinausgehende kostenlose Support-Leistungen werden vom Hoster nicht gewährt. Der Hoster leistet keine direkte Unterstützung für Kunden des Kunden. Dies kann jedoch separat schriftlich vereinbart werden.
2.5 Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird. Soweit für den Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt wurden, behält sich der Hoster vor, die dem Kunden zugewiesenen IP-Adressen zu ändern, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich sein sollte. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Server, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird. Dem Kunden ist bewusst, dass es aus technischen oder organisatorischen Gründen notwendig sein kann, ihn auf einen anderen Server umzuziehen (Migration), ohne dass es hierfür einer Zustimmung bedarf. Über anstehende bzw. durchgeführte Änderungen gemäß dieser Ziffer 2.5 wird der Kunde entsprechend informiert.
3. Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde versichert, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, den Hoster jeweils unverzüglich über Änderungen der Kontaktdaten sowie der sonstigen, für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Daten zu informieren. Er verpflichtet sich, dem Hoster auf entsprechende Anfrage binnen 12 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen bzw. Änderungen mitzuteilen. Des Weiteren versichert der Kunde, mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig zu sein.
3.2 Der Kunde wird von allen Daten, die er auf Server des Hosters überträgt, selbständig und in regelmäßigen Abständen (möglichst täglich) Sicherungskopien (Backups) erstellen bzw. erstellen lassen. Diese Sicherungen dürfen nicht auf dem Server selbst gespeichert werden, um eine effiziente und kostengünstige Wiederherstellung der Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gewährleisten. Im Falle des Verlustes von Daten wird der Kunde die betreffenden Datenbestände wieder unentgeltlich auf die Server des Providers hochladen und eventuelle Konfigurationen wiederherstellen.
3.3 Der Kunde darf seine online Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, wenn der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern oder sonstigen Techniken bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Der Kunde darf durch seinen Auftritt im Internet sowie dort eingeblendete Bilder und Banner nicht gegen geltende Gesetze, die guten Sitten und die Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Bei einem Verstoß gegen eine der hier genannten Verpflichtungen ist der Hoster berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen und den Zugang zu den Informationen des Kunden unverzüglich zu sperren.
3.4 Der Kunde verpflichtet sich, die vom Hoster erhaltenen Passwörter und Zugangsdaten streng geheim zu halten. Sobald der Kunde davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt geworden ist, muss der Hoster unverzüglich informiert werden. Sollten infolge des Verschuldens durch den Kunden Dritte durch Missbrauch der Zugangsdaten Leistungen des Hosters nutzen, haftet der Kunde gegenüber dem Hoster auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde verpflichtet sich außerdem die Passwörter regelmäßig zu ändern.
3.5 Der Kunde verpflichtet sich, bei Umsetzung seiner Internet-Präsenz auf solche Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Belastung der Ressourcen des Hosters verursachen können. Der Hoster ist berechtigt, solche Web-Präsenzen vom Zugriff durch Dritte auszuschließen, bis der Kunde die Techniken deaktiviert oder beseitigt hat. Hiervon ausgenommen sind Server, die dem Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedizierte Server).
3.6 Dem Kunden zugeordneter Webspace ist ausschließlich zum konventionellen Betrieb einer Website zu nutzen. Die Nutzung des Webspace für Online Backups, als File Storage/Massenspeicher oder zur Bereitstellung von Massen-Downloads ist nicht erlaubt.
3.7 Der Kunde verpflichtet sich zudem, die vom Provider zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht für Handlungen einzusetzen, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Hierzu gehören insbesondere die im folgenden genannten Handlungen:
a) Suche nach offenen Zugängen zu Systemen und Netzwerken (z.B. Port Scans) b) unberechtigtes bzw. unbefugtes Eindringen in fremde Systeme und Netzwerke (z.B. Hacking) c) E-Mail-Versand an Dritte zum Zwecke der Werbung, sofern nicht ein erlaubter Tatbestand gegeben ist oder eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt d)Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (z.B. DoS-/DDoS-Attacken/Spam/Mail-Bombing) e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware
Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist der Hoster zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt und behält sich ausdrücklich Schadenersatzansprüche vor.
3.8 Ist mit dem Kunden die Nutzung eines vorgegebenen Trafficvolumens innerhalb des Abrechnungszeitraumes vereinbart, so liegt es in der Pflicht des Kunden dieses Limit zu überwachen. Übersteigt der anfallende Traffic, die für den vereinbarten Zeitabschnitt festgelegte Menge, stellt der Hoster dem Kunden den für das überschrittene Volumen anfallenden Betrag zu den hierfür vereinbarten Preisen in Rechnung.
3.9 Der Kunde ist für auf den Servern selbst eingerichtete oder verwaltete Lizenzen ausschließlich selbst zur korrekten Lizensierung verpflichtet und hierfür verantwortlich.
4. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung
4.1 Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch den Hoster oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande. Die Annahme wird entweder ausdrücklich erklärt oder ist im Beginn der Ausführung der Leistungen durch den Hoster zu sehen.
4.2 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 12 Monate. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart (dies entspricht in der Regel dem Abrechnungszeitraum), so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird .
4.3 Hiervon Unberührt bleibt das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Für den Hoster liegt ein wichtiger Grund vor, wenn der Kunde - sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer monatlichen Grundgebühr in Verzug befindet - schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt - nicht innerhalb angemessener Frist Abhilfe gegen eventuelle, durch den Hoster angemahnte, Verstöße schafft
4.4 Zur Wirksamkeit jeder Kündigung bedarf der Schriftform. Der Vertrag kann durch eine entsprechende Kündigungsfunktion, die der Hoster innerhalb des Kundencenters zur Verfügung stellt, wirksam gekündigt werden. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können abweichend hiervon stets auch in Textform kündigen. Sie können auch per E-Mail kündigen, wenn diese die der elektronischen Form des § 126a BGB genügt (sog. qualifizierte elektronische Signatur).
4.5 Für Domain-Registrierungen gelten hinsichtlich der Kündigung teilweise abweichende Bestimmungen. Diese sind weiter unten in den ergänzenden Bedingungen für Domains aufgeführt.
5. Preise und Zahlung
5.1 Die Preise sind Festpreise.
5.2 Der Hoster ist berechtigt, die Entgelte zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zu ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht binnen einer Frist von 14 Tagen nach Ankündigung, gilt die Änderung als genehmigt. In der Mitteilung über die Änderung wird darauf hingewiesen, dass diese wirksam wird, wenn der Kunde nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens widerspricht.
5.3 Nutzungsabhängige Entgelte sind zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Die für die jeweilige Vertragslaufzeit Nutzungsunabhängigen Entgelte sind im Voraus fällig und zahlbar, falls mit dem Kunden nichts Anderweitiges vereinbart ist. Alle Entgelte richten sich nach den jeweils mit dem Kunden hierfür vereinbarten Preisen.
5.4 Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung bezahlt. Als zugestellt gilt auch eine Nachricht, dass eine neue Rechnung im Kundencenter vorhanden ist.
5.5 Zahlungen des Kunden erfolgen, falls nicht im Besonderen anders vereinbart, durch SEPA-Lastschrifteinzug. Der Kunde erteilt dem Hoster das Mandat zum SEPA- Basislastschriftverfahren., Alle im Rahmen der Vertragsverhältnisse anfallenden Entgelte werden damit eingezogen. Das Mandat ist auch für neue Bankverbindungen, die durch den Kunden mitgeteilt werden, gültig. Der Provider kündigt dem Kunden den entsprechenden Lastschrifteinzug rechtzeitig, mindestens einen Werktag vor Abbuchung, vorab per E-Mail an (Pre-Notification). Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden zu ersetzen.
5.6 Für Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet der Hoster eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,50 € pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
5.7 Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Provider berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 % jährlich zu verlangen. Dem Kunden ist demgegenüber der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Zinsschaden entstanden ist.
5.8 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Provider die elektronische Rechnung im Kundencenter bereitstellt. Verlangt der Kunde Zusendung der Rechnung auf dem Postweg, berechnet der Hoster hierfür ein angemessenes Entgelt je Rechnung.
5.9 Auch bei einer vorrübergehenden Sperrung der Leistungen durch den Hoster bleibt die Zahlungspflicht des Kunden bestehen.
5.10 Der Hoster ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
5.11 Gegen Forderungen des Providers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
6. Gewährleistung
6.1 Der Kunde hat dem Hoster Mängel unverzüglich anzuzeigen und diesen bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Insbesondere hat der Kunde alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.
6.2 Hinweis des Hosters: Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Kombinationen der verwendeten Anwendungen fehlerfrei arbeitet oder gegen jegliche Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Hoster garantiert somit nicht, dass die bereitgestellte oder verwendete Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für vom Kunden genutzte Anwendungen geeignet ist, und außerdem, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. Der Hoster gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass zum Zeitpunkt der Überlassung die eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert. Dies gilt unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung.
7. Haftung
7.1 Der Hoster haftet nach den gesetzlichen Vorschriften im Falle von Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit.
7.2 Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn durch technische Probleme und Störungen innerhalb des Internets, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, übernehmen wir keine Haftung.
7.3 Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Dies gilt nicht in allen Fällen von Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
7.4 Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haften wir gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, max. auf 100 % der jährlichen Produktmiete.
7.5 Soweit die Haftung des Hosters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Providers.
7.6 Gleich aus welchem Rechtsgrund haftet der Hoster nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen.
8. Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich dem Hoster gegenüber, ihn von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Das Hinterlegen von erotischen, pornografischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist unzulässig. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist der Hoster berechtigt, den Zugriff des Kunden zu sperren. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen. Auch für den Fall, dass ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht oder noch nicht gegeben sein sollte, ist dies gültig. Der Hoster ist ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, die Inhalte seiner Kunden zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
9. Datenschutz
9.1 Für die Abwicklung verarbeitet und nutzt der Hoster personenbezogene Daten des Kunden. Dies geschieht ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung der Werbeagentur Carra.
9.2 Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzen wir nur zur Auftragsabwicklung und die dafür notwendige Übermittlung von Informationen, für Rechnungen und zur Kundenpflege. Falls vom Kunden gewünscht erhält dieser den Newsletter der Werbeagentur Carra.
9.3 Wir geben keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, soweit dies zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit dem Kunden erforderlich ist.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN- Kaufrechts (CISG).
10.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Forchheim. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für Forchheim örtlich zuständige Gericht, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Hoster ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
10.3 An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt der Hoster nicht teil.
11. Sonstiges
11.1 Alle Informationen und Erklärungen des Hosters, mit Ausnahme von Kündigungserklärungen, können auf elektronischem Weg an den Kunden übermittelt werden. Dies gilt insbesondere per E-Mail an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse sowie über das Kundencenter der Werbeagentur Carra.
11.2 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN
1. Ergänzende Bedingungen für Domains
1.1 Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle direkt zustande. Der Hoster beantragt die Registrierung von Domains im Namen, im Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Registrierung erst ausgehen, wenn diese durch die Vergabestelle bestätigt ist. Es gelten die maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Vergabestelle bzw. des Registrars
1.2 Der Hoster übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden können und frei von Rechten Dritter sind, da er auf die Domainvergabe keinen Einfluss hat.
1.3 Der Kunde gewährleistet, dass seine Domains und die darunter abrufbaren Inhalte weder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen noch Rechte Dritter verletzen. Je nach Art der Domain bzw. Zielrichtung der zugehörigen Inhalte sind die jeweils nationalen Rechtsordnungen zu beachten.
1.4 Der Kunde stellt den Hoster von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain oder darunter befindlichen Inhalte beruhen, frei.
1.5 Der Hoster kann die Inhalte vorübergehend sperren bzw. die betreffende Domain deaktivieren, wenn seitens Dritter glaubhaft gemacht wird, dass Domains oder Inhalte ihre Rechte verletzen oder ein Rechtsverstoß aufgrund objektiver Umstände als wahrscheinlich gilt.
1.6 Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Hoster berührt den Registrierungsvertrag mit der Vergabestellt bzw. dem Registrar grundsätzlich nicht. Kündigungen, die das Registrierungsverhältnis betreffen sind ausschließlich an den Hoster zu richten.
1.7 Die Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden bedarf zur gleichzeitigen wirksamen Kündigung des Registrierungsverhältnisses über eine Domain daher der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Kunden, dass die Domain (mit-)gekündigt wird und gelöscht werden soll.
1.8 Die Kündigungsfrist beträgt für alle Domains vier Wochen zum Ende der Laufzeit des Registrierungsverhältnisses. Dieses entspricht dem Abrechnungszeitraum für die Domain auf der jeweiligen Rechnung. Für Domains, die als inklusiv-Domain zu einem Hosting Paket bestellt wurden, gilt die gleiche Kündigungsfrist wie die des zugehörigen Hosting Paketes.
1.9 Erteilt der Kunde dem Hoster die Domain-Kündigung verspätet, so wird dieser den Kündigungsauftrag unverzüglich an die Registrierungsstelle weiterleiten. Verlängert sich deswegen die Laufzeit der Domainregistrierung gegenüber der Vergabestelle bzw. dem Registrar, bleibt die Pflicht des Kunden für den Verlängerunszeitraum die vereinbarte Vergütung zu bezahlen bestehen.
1.10 Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis mit dem Hoster, teilt diesem jedoch nicht ausdrücklich mit, was mit den über den Hoster bislang registrierten Domains zu geschehen hat, bleibt die Pflicht zur Vergütung für die Domains bis auf weiteres ebenfalls bestehen. Der Hoster wird den Kunden darüber per E-Mail an die im Kundencenter hinterlegte E-Mail-Adresse Informieren. Falls sich der Kunde nicht innerhalb angemessener Frist schriftlich (siehe Punkt 4.4) zur weiteren Verwendung der Domains äußert, ist der Hoster berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen (HOLD) oder die Domains im Namen des Kunden bei der Registrierungsstelle zu löschen (DELETE). Entsprechendes gilt bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Hoster.
1.11 Werden Domains vom Kunden auf dessen Angabe und Wunsch nicht spätestens bis zum vereinbarten Kündigungstermin an einen neuen Dienstleister übertragen, ist der Hoster berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden bei der Registrierungsstelle zu löschen. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde dem Hoster zwar die Übertragung der Domain an einen neuen Dienstleister mitgeteilt hat, diese Übertragung aber nicht rechtzeitig stattgefunden hat.
2. Ergänzende Bedingungen für E-Mail-Dienste
2.1 Der Kunde hat in seinen E-Mail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Der Hoster behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende E-Mails an den Absender zurück zu senden, wenn die vereinbarten Kapazitätsgrenzen für das E-Mail- bzw. Hostingaccount überschritten sind. Der Hoster ist ebenfalls berechtigt die Größe der eingehenden bzw. ausgehenden Mails zu begrenzen, um eine Überlastung der Systeme zu vermeiden.
2.2 Der Hoster kann aufgrund objektiver Kriterien die an seine Kunden gerichteten E-Mails ablehnen. Dies gilt insbesondere, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Bestandteile (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält. Dies gilt auch, wenn die Informationen zum Mailversender falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte kommerzielle Kommunikation handelt.
2.3 Die Versendung von sog. Spam-Mails ist untersagt. Hierunter fällt insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation die hierfür geltenden gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
2.4 Versendet der Kunde Spam-E-Mails im Sinne des Abschnittes 2.3, können die betroffenen Postfächer des Kunden vorübergehend durch den Hoster gesperrt werden.
3. Ergänzende Bedingungen für Hosting-Produkte, virtuelle Server und dedizierte Server
3.1 Alle Accounttypen beinhalten kostenlosen schriftlichen Support zu den angegebenen Supportzeiten. Sofern dies im Angebot enthalten ist, wird auch telefonischer Support angeboten. Schriftliche Supportanfragen durch den Kunden werden über das Ticketsystem im Kundencenter gestellt. Der Kunde muss dazu seinen Kundenzugang verwenden. Im Allgemeinen sind Supportaufträge durch den Kunden im Pauschalpreis des Produkts enthalten. Spezielle Supportanfragen, welche nicht in den Serviceleistungen der Werbeagentur Carra – Hosting Solutions enthalten sind, werden nur auf Anfrage bearbeitet. Hierfür berechnet der Hoster 25,- € (inkl. gesetzl. MwSt.) je angefangener Viertelstunde.
3.2 Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten Webseiten oder Daten weder gegen deutsches noch sonst einschlägiges nationales Recht, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstoßen. Der Hoster behält sich vor, Inhalte, die ihm in dieser Hinsicht bedenklich erscheinen, vorübergehend zu sperren. Das Gleiche gilt, wenn der Hoster von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf gehosteten Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.
3.3 Von Ansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.
3.4 Die Bereitstellung folgender Dienste ist dem Kunden untersagt:
a) Internet Relay Chat (IRC)-Dienste
b) Anonymisierungsdienste
c) P2P-Tauschbörsen
d) Download-Portale
3.5 Der Kunde verpflichtet sich, seine Server so einzurichten und zu warten, dass die Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder des Hosters nicht gefährdet werden.
3.6 Um die Sicherheit und Stabilität der Server zu gewährleisten, erfolgt eine Prozessüberwachung, die bei übermäßiger Laufzeit und/oder RAM-Ausnutzung entsprechende Prozesse beendet.
3.7 Gefährdet ein Kunde mittels seiner Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, andere Server, sowie Software und Daten des Hosters oder steht der Kunde aufgrund objektiver Umstände in einem solchen Verdacht, ist der Hoster berechtigt, den Server vorübergehend zu sperren. Dies gilt insbesondere auch für sog. Denial of Service Attacken (DoS-Attacken), die der Kunde über seinen Server ausführt, und auch in dem Fall, dass der Kunde die schädliche Handlung oder den Zustand nicht zu vertreten hat. Eine vorsätzliche Handlung des Kunden berechtigt den Hoster zu einer fristlosen Kündigung ohne vorhergehende Abmahnung.
3.8 Werden über den Server Spam-Mails (siehe Abschnitt ergänzende Bedingungen für E-Mail-Dienste) versendet, kann der Provider den Server ebenfalls vorübergehend sperren.
3.9 Der Hoster ist zur Sicherung von Kundendaten nicht verpflichtet. Beauftragt der Kunde den Provider mit der Datensicherung, hat der Kunde die gesicherten Daten auf Vollständigkeit und Geeignetheit zur Datenrekonstruktion zeitnah und in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Unregelmäßigkeiten sind dem Hoster unverzüglich mitzuteilen.
4. Geltungsbereich für Leistungen der Werbeagentur
4.1 Die nachstehenden Bedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Werbeagentur Carra mit ihren Kunden (nachstehend „Auftraggeber“ genannt). Gegenstand der AGB sind Werk- und Dienstleistungsverträge einer Werbeagentur, die diese auf den Gebieten der Strategie- und Markenberatung, Corporate Design, Werbeplanung, Werbegestaltung, Multimediaproduktion, Webdesign, Webshops, Webapplikatione, Apps, Onlinemarketing, Dialogmarketing, Schulungen und Werbevermittlung mit ihren Kunden schließt (Projekt). Entgegenstehenden AGB des Auftraggebers wird bereits jetzt widersprochen, so dass diese nicht Vertragsinhalt werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von der Werbeagentur Carra nur nach gesonderter Vereinbarung akzeptiert.
4.2 Der Vertragsschluss mit der Werbeagentur Carra erfolgt durch die schriftliche Annahmeerklärung des unterbreiteten Angebots (Kostenvoranschlag) mit Leistungsbeschreibung, Optionsmöglichkeiten, Kalkulation und gegebenenfalls Zeitplanung. Die Annahme (Auftragserteilung) kann vom Auftraggeber innerhalb eines Monats nach Erhalt des Angebots erklärt werden. Danach ist die Werbeagentur Carra nicht mehr an das Angebot gebunden.
4.3 Nach Auftragserteilung erfolgt ein Briefing durch den Kunden. Dieses kann mündlich oder fernmündlich erfolgen und regelt die Details zum unterbreiteten Angebot.
4.4 Die Werbeagentur Carra verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Auftraggebers ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen der Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch die Werbeagentur Carra z. B. im Rahmen der Werbemittelproduktion, im Bereich der Multimediaproduktion oder im Onlinemarketing. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des jeweiligen Projekts.
5. Leistungsumfang des Vertrags, Leistungsänderungen, Ethischer Vorbehalt
5.1 Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang eines jeweiligen Projekts richtet sich gem. Ziffer 1.2 dieser AGB nach dem jeweiligen Auftrag unter Berücksichtigung des Briefings gem. Ziff. 1.3. Agenturfremde Leistungen von Drittfirmen wie Produktionsplanung und -überwachung, Druckkosten, Kuriere, Versand sowie Shootings, Bildrechte und Lektorat sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
5.2 Die Werbeagentur Carra berät den Auftraggeber im Falle der Beauftragung von Internetdienstleistungen und Webdesign sowohl über die gestalterischen Möglichkeiten als auch über die möglichen Funktionalitäten einer Website umfassend. Bei der Beratung wird berücksichtigt, welche Zielgruppen durch die Website angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Auftraggeber mit der Website insgesamt verfolgt. Über Vor- und Nachteile einzelner gestalterischer und funktionaler Merkmale wird der Auftraggeber ebenso unterrichtet wie über allgemeine Erkenntnisse, Gewohnheiten und Bedürfnissen von Internetnutzern – z.B. im Hinblick auf Ladezeiten sowie auf die Gewichtung von Texten und grafischen Elementen – hat. Branchenspezifische Kenntnisse sind von der Werbeagentur Carra nicht zu erwarten.
5.3 Dem Auftraggeber werden im Rahmen des Kostenmanagements vor Beginn jeder Kosten verursachenden Fremdleistung (zum Beispiel Foto-Shooting, Druckaufträge, Programmierarbeiten etc.), die nicht durch die vereinbarte Vergütung abgedeckt sind oder durch Dritte erbracht werden jeweils vor Auslösen dieser Kosten entsprechende Kostenvoranschläge der Drittanbieter in Textform (§ 126 b BGB) unterbreitet. Die Fremdkosten sind der Werbeagentur Carra verbindlich zu genehmigen. Mit der Umsetzung Kosten verursachender Fremdleistungen wird erst begonnen, wenn seitens des Auftraggebers eine Freigabe dafür vorliegt. Verzögerungen, die durch eine verspätete Kostenfreigabe verursacht werden, hat die Werbeagentur Carra nicht zu vertreten.
5.4 Der Auftraggeber kann, während eines Projekts Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs mit der Werbeagentur Carra vereinbaren. Voraussetzung ist, dass dadurch der Erfolg oder die mit dem Projekt beabsichtigten Ergebnisse nicht gefährdet und die Kapazitäten der Werbeagentur Carra nicht überlastet werden.
6. Leistungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber wird die Werbeagentur Carra nach besten Kräften bei der Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen unterstützen und insbesondere Konzeptentwürfe, Vorschläge, Design- oder Druckvorlagen, Logoentwürfe, Screen-Design und Programmiervorschläge zeitnah überprüfen und freigeben. Derartige Freigaben sind sodann verbindliche Ausgangsbasis für die weitere Leistungserbringung. Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Auftraggeber sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen für den Auftraggeber zu treffen.
6.2 Der Auftraggeber stellt der Werbeagentur Carra alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt. Sofern eine Rückgabe der Daten gewünscht ist, hat der Auftraggeber dies bei der Übergabe schriftlich mitzuteilen. Ansonsten werden die Daten nach Zahlung der vereinbarten Vergütung archiviert oder vernichtet. Der Auftraggeber stellt auf Wunsch sämtliche Texte und Materialien, die zur Produktion benötigt werden, in digitaler Form zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung, Herstellung und Pflege einer vertragsgegenständlichen Website verpflichtet. Er ist insbesondere auch zur Bereitstellung der für die Entwicklung, Herstellung und Pflege der Website erforderlichen Informationen verpflichtet.
6.3 Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Werbeagentur Carra erteilen.
7. Vergütung
7.1 Es gilt die im Vertrag oder Angebot (Kostenvoranschlag) vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort nach Rechnungserhalt fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu erbringen. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, kann die Werbeagentur Carra neben den gesetzlichen Verzugszinsen eine Mahngebühr von 10 € pro Mahnstufe einer Rechnung stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
7.2 Die Werbeagentur Carra ist berechtigt, Teilabrechnungen des kalkulierten Honorars und der Fremdkosten wie folgt zu stellen: 1/3 nach Auftragserteilung, 1/3 nach Konzept-/ Layout-Präsentation oder nach Erbringung von 50 % der vereinbarten Leistungen, 1/3 nach Abschluss des Projekts. Teilleistungen müssen insoweit nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Werbeagentur Carra verfügbar sein.
7.3 Verzögert sich die Durchführung des Projekts aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Werbeagentur Carra eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen und den vereinbarten Zeitplan angemessen verschieben. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Werbeagentur Carra auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
7.4 Bei einseitigen Änderungswünschen oder Abbruch von Aufträgen und sonstigen Leistungen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserbringung ändern, werden der Werbeagentur Carra vom Auftraggeber alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Werbeagentur Carra von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt, sofern Auftraggeber diese zu vertreten hat.
7.5 Bei Auftragsabbruch, -kündigung oder -verzögerung durch den Auftraggeber während eines Projekts aus Gründen, die Auftraggeber zu vertreten hat, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Vergütung der bis dato durch die Werbeagentur Carra erbrachten Leistungen zuzüglich 50% des Restbetrages zur vereinbarten Gesamtvergütung. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Fertigstellung der Werke und Arbeiten nach Auftragsabbruch, -kündigung oder –verzögerung seitens des Auftraggebers entfällt.
7.6 Bei nicht oder nicht rechtzeitiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung behält sich die Webeagentur Carra ein Zurückbehaltungsrecht dahingehend vor, Produktionsaufträge zu stoppen oder auszusetzen oder Daten (die aufgrund gesonderter Vereinbarungen vor Bezahlung der Vergütung ausgehändigt wurden) und bereits produzierte Werke vom Auftraggeber in vollem Umfang und einwandfreiem Zustand zurückzufordern. Dadurch entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.
8. Lieferbedingungen, Gefahrübergang
8.1 Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, gehen alle Risiken und Gefahren der Versendung auf diesen über, sobald die Ware von der Werbeagentur Carra an das beauftragte Transportunternehmen übergeben worden ist.
8.2 Vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten gem. Ziffer 6 dieser AGB rechtzeitig erfüllt hat und die Termine von der Werbeagentur Carra schriftlich bestätigt worden sind. Treten Verzögerungen auf die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann eine fristgerechte Terminhaltung nicht mehr gewährleistet werden.
9. Urheberrechte, Nutzungsrechte
9.1 Die im Rahmen eines Projekts der Werbeagentur Carra oder Ihren Fremddienstleistern erarbeiteten Werke sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht ist.
9.2 Die Werbeagentur Carra räumt dem Auftraggeber für die vertraglich vereinbarten Zwecke und im vertraglich vereinbarten Umfang das einfache Nutzungsrecht an den von der Werbeagentur Carra gelieferten Werken für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Nutzungsarten ein. Sämtliche Nutzungsrechtsübertragungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Entrichtung der vertraglich vereinbarten Vergütung an die Werbeagentur Carra.
9.3 Bei Internetdienstleistungen und Multimediaproduktionen ist eine Herausgabe von Quellcodes sowie von offenen Dateien nicht Bestandteil des einfachen Nutzungsrechts. Sollte der Auftraggeber die Herausgabe von offenen Dateien wünschen, bedarf dies einer Vereinbarung und einer gesonderten Vergütungsregelung. Veränderungen an offenen oder editierbaren Daten durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Werbeagentur Carra.
9.4 Soweit Werke von Dritten (insbesondere Fotografen, Illustratoren, Fotomodellen, Webdesignern und sonstigen Kreativen) geschaffen werden, wird die Werbeagentur Carra dafür Sorge tragen, dass die vereinbarten Nutzungs- und Verwertungsrechte des Dritten eingeholt und auf den Auftraggeber übertragen werden.
9.5 Vorschläge und sonstige Mitarbeit oder Mitwirkung des Auftraggebers und/oder seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Werken und Arbeiten. Nutzungsrechte für von Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei der Werbeagentur Carra. Nutzt der Auftraggeber solche Werbeideen und/oder Entwürfe der Werbeagentur Carra oder von ihr beauftragten Dritten, die eine Werkqualität erreichen außerhalb oder nach Beendigung des Vertrages, so ist eine gesonderte Vergütungsabrede zu treffen.
9.6 Die Werbeagentur Carra darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren, den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren und sich im Impressum inkl. Verlinkung zur www.carra.de darstellen, sofern dadurch keine vertraulich zu behandelnden Informationen des Auftraggebers offenbart werden.
9.7 Die Leistungen und Werke der Werbeagentur Carra dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung durch die Werbeagentur Carra.
10. Beanstandungen, Gewährleistung
10.1 Für Mängel der gelieferten Leistungen und Werke haftet die Werbeagentur Carra nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Ist das Geschäft für beide Teile ein Handelsgeschäft, so gilt die kaufmännische Rügepflicht des § 377 HGB.
10.2 Im Rahmen jedes Auftrags besteht eine künstlerische Gestaltungsfreiheit. Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.
10.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden, sofern sie innerhalb der nach dem Stand der Technik üblichen Toleranzen liegen. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck sowie dem Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Mehr- oder Minderlieferungen bei Druckerzeugnissen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
10.4 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Werbeagentur Carra nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist die Werbeagentur Carra von ihrer Haftung freigestellt, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.
11. Haftung
11.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen, haftet die Werbeagentur Carra unbeschränkt. Darüber hinaus haftet die Werbeagentur Carra uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden.
11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Werbeagentur Carra nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der Werbeagentur Carra gilt.
11.3 Die Haftung der Werbeagentur Carra für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Datensicherungen durch den Auftraggeber eingetreten wäre, es sei denn, die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
11.4 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Werbeagentur Carra erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Werbeagentur Carra ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Auftraggeber stellt die Werbeagentur Carra von Ansprüchen Dritter frei, wenn diese auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat. Insbesondere ist die Werbeagentur Carra nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
11.5 Die Werbeagentur Carra haftet nicht wegen in den Werbemaßnahmen möglicherweise enthaltenen Sachaussagen in Bezug auf Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Die Werbeagentur Carra haftet auch nicht für design-, urheber- und markenrechtliche Schutz der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
11.6 Sollten Dritte die Werbeagentur Carra wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten einer vertragsgegenständlichen Website resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
12. Verwertungsgesellschaften, Künstlersozialkasse
12.1 Urheberrechtliche Ansprüche Dritter, insbesondere wenn sie von Verwertungsgesellschaften verwaltet werden auf besondere Vergütung zur Abgeltung von Urheber- und Leistungsschutzrechten sowie des Rechts am eigenen Bild gehen zulasten des Auftraggebers. Die Werbeagentur Carra wird den Auftraggeber in Fällen, in denen ein derartiger Anspruch eines Dritten erkennbar wird, rechtzeitig vor Verwendung des Materials in Kenntnis setzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen.
12.2 Der Auftraggeber ist hiermit darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht bei der Rechnung der Werbeagentur Carra in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und verantwortlich.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, Forcheim als Gerichtsstand vereinbart.
13.2 Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen die der Schriftform unterliegen sind durch die Textform gem. § 126 b BGB erfüllt. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist Forchheim, es sei denn die Parteien haben im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart.
13.3 Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn es aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.